Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen “Micky Duke” – Michael Herzog, Gräfelfinger Str. 107b, 81375 München (im folgenden Micky Duke genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).
Verträge zwischen Michael Herzog – “Micky Duke” – und Kunde entstehen durch
Der Auftraggeber wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) zum Veranstalter. Durch unterzeichnen des Angebots versichert der Veranstalter, dass es sich um eine Indoor Veranstaltung handelt.
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens “Micky Duke” ist möglich durch:
In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch “Micky Duke” versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
Art und Weise der Musikdarbietung sind bekannt und werden im Vorfeld mit dem Auftraggeber mithilfe eines Wunschbogens definiert. Ich bin bemüht mich an das von Ihnen gewünschte Musikprogramm zu halten, jedoch dazu nicht verpflichtet. Schadensersatzansprüche gegen mich sind ausgeschlossen.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch “Micky Duke” verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von “Micky Duke”, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Sofern”Micky Duke” durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an “Micky Duke” direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
Gagenkürzungen werden grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere sofern der Veranstalter nicht mit dem Programm zufrieden sein sollte oder ein Teil der Technik während der Veranstaltung ausfallen sollte. Etwaige Kürzungen sind nur bei grober Fahrlässigkeit und bis zu einer maximalen Höhe von 50 % der vereinbarten Gage in beidseitigem Einverständnis zulässig.
Ist die Anreise mit außergewöhnlichem Aufwand verbunden (Flugzeug, Fähre, Bergbahn, Gondel, Mautgebühren etc.) werden diese gesondert berechnet und gegebenfalls vorab in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber und somit auch der Veranstalter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden soll, ca. 2 Stunden vor Beginn und zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung zwecks Auf- und Abbau für Micky Duke zugänglich zu machen.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt. Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de
Der Veranstalter hat für eine saubere 230V~ / 16A Schuko Stromversorgung zu sorgen. Für eventuell auftretende Störungen im Ton, verursacht durch z.B. Brumm- / Masseschleifen, durch angehängte Geräte oder sonstige negativ beeinflussende Stromabnehmer , ist der Veranstalter verantwortlich. Der Veranstalter hat für einen ordentlichen DJ Tisch zu sorgen. Als Mindestgröße wird ein handelsüblicher Esstisch für 4 Personen vorausgesetzt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
München, 01. Januar 2015
“Micky Duke”
Michael Herzog
Gräfelfinger Straße 107b
81375 München
Micky Duke © Michael Herzog München